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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Coppenbrügge e.V. findest du hier .
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Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht“ (Corona-Abmilderungsgesetz) hat der Bundestag am 25.03.2020 beschlossen. Zwei Tage später wurde es vom Bundesrat bestätigt und ist nun seit dem 28. März 2020 gültig. Der Artikel 2 dieses Gesetzes umfasst das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“.
Das bedeutet, dass erstens die Online-Mitgliederversammlung der Präsenzversammlung gleichgestellt wird, auch wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist und zweitens können Mitglieder ihre Stimmen vor der Präsenz- oder Online-Mitgliederversammlung bereits schriftlich abgeben und müssen dann nicht an der Versammlung teilnehmen.
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