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Regelung über die Teilnahme von Mitgliedern der DLRG Coppenbrügge e.V. an Lehrgängen und Fortbildungen anderer DLRG Gliederungen

Vorbemerkung (nicht Bestandteil der Regelung)

Die Teilnahme an Veranstaltungen der DLRG Coppenbrügge e.V. ist für Mitglieder der DLRG Coppenbrügge e.V. kostenfrei, wenn die Ausschreibung zur Veranstaltung nichts Gegenteiliges festlegt.

  1. Teilnahme
    Mitglieder der DLRG Coppenbrügge e.V. (nachfolgend: Mitglied) können an Rettungsvergleichswettkämpfen, Lehrgängen, Fortbildungen und anderen Veranstaltungen (nachfolgend: Veranstaltung) außerhalb der DLRG Coppenbrügge teilnehmen.
  2. Anmeldung
    Die Teilnahme an einer Veranstaltung bedingt die Zustimmung mindestens eines Technischen Leiters o.V.i.A. der DLRG Coppenbrügge e.V..
    Ausnahmen:
    1. Die Teilnahme an Rettungsvergleichswettkämpfen bis zur Ebene des Bezirks bedarf nur der Zustimmung des verantwortlichen Trainers.
    2. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugend bis zur Ebene des Bezirks bedarf nur der Zustimmung des Jugendvorsitzenden.
  3. Kosten
    Wenn Nr. 2 erfüllt ist, trägt die DLRG Coppenbrügge e.V. die in der Ausschreibung zur Veranstaltung genannten Kosten.
    1. Fahrtkosten werden gemäß der jeweils gültigen Fahrtkostenregelung der DLRG Coppenbrügge e.V. erstattet.
    2. Kosten die darüber entstehen, werden nicht erstattet.
    3. Meldet sich ein angemeldetes Mitglied aus privaten, beruflichen oder sonstigen Gründen von einer Veranstaltung ab, trägt das Mitglied die der DLRG Coppenbrügge e.V. durch die Abmeldung entstehenden Kosten.
    4. Meldet sich ein angemeldetes Mitglied aus gesundheitlichen Gründen von einer Veranstaltung ab, trägt die DLRG Coppenbrügge e.V. die Kosten, sofern binnen drei Arbeitstagen ein ärztliches Attest vorgelegt wird, welches die Teilnahmeunfähigkeit des Mitglieds bescheinigt. Kann ein solches Attest nicht vorgelegt werden, gilt Nr. 3c.
  4. Ausnahmen
    Über Ausnahmen von den genannten Bestimmungen entscheidet der Vorstand der DLRG Coppenbrügge e.V. auf schriftlichen Antrag.

Schlussbestimmung

Wenn Mitglieder, alle Kosten einer Veranstaltung privat bezahlen, ist diese Regelung nicht anzuwenden.

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