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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Coppenbrügge e.V. findest du hier .
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Am 05.09.2018 durch den Vorstand beschlossen.
1. Allgemeines
Für Einsätze der DLRG-Kräfte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Aufgaben (Nr. 2) wird Kostenersatz für kostenpflichtige Leistungen (Nr. 3) nach Maßgabe dieser Ordnung erhoben.
2. Unentgeltlich zu erfüllende Aufgaben
Hilfe- und Sachleistungen der DLRG bei Wasserunfällen oder sonstigen Bedarfsfällen, wenn Menschenleben in Gefahr sind, mit Ausnahme der Transportkosten.
3. Kostenpflichtige Leistungen
Kostenpflichtig sind alle Hilfe- und Sachleistungen der DLRG, die nicht unter die in Nr. 2 genannten unentgeltlich zu erfüllenden Aufgaben fallen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Anforderung für Behörden oder um Maßnahmen handelt, die von privaten Personen angefordert werden.
Kostenpflichtig sind insbesondere:
4. Kostenmaßstab
5. Entstehung der Kostenersatzpflicht und Fälligkeit
Die Kostenersatzpflicht entsteht in den Fällen des Nr. 3-1 mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Nr. 3-2 bis 8 mit der Inanspruchnahme des Personals, der Fahrzeuge und Geräte der DLRG. Der Kostenersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe der Kostenrechnung fällig.
6. Kostenersatzpflichtiger
Der Kostenersatzpflichtige ist bei Leistungen nach Nr. 3-1 und 3 bis 8 derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistungen erbracht werden und bei Leistungen nach Nr. 3 Nr. 2 derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos den Einsatz der DLRG auslöst. Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
7. Haftung
8. Billigkeitsmaßnahmen
Der Vorstand der DLRG Coppenbrügge, können die Kosten ermäßigen oder von der Erhebung absehen, wenn dies im Einzelfall mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten ist. Für das Tätigwerden im Rahmen der Anforderung für Behörden wird kein Kostenersatz nach Maßgabe dieser Satzung berechnet, es sei denn, ein Dritter kann als Kostenersatzpflichtiger haftbar gemacht werden.
Anlage
Kostentarif gem. Nr. 3 der Gebührenordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Coppenbrügge e.V., über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der DLRG außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Aufgaben.
Nr. | Kostenstelle | Je km | Je Stunde | Je Tag |
1 | Personaleinsatz je angefangene Stunde | |||
1.1 | Ehrenamtliches DLRG Personal | 27,00€ | ||
2 | Einsatz von Kfz ohne Personalanteil | |||
2.1 | Einsatzleitwagen | 1,30€ | 50,00€ | 750,00€ |
2.2 | Gerätewagen | 1,50€ | 100,00€ | 1500,00€ |
2.3 | Mannschaftstransportwagen | 1,30€ | 50,00€ | 750,00€ |
3 | Boote ohne Personalanteil | |||
3.1 | Motorrettungsboot bis 39 ps | 60,00€ | 900,00€ | |
3.2 | Motorrettungsboot 40 bis 199 ps | 100,00€ | 1500,00€ | |
4 | Verbrauchsmaterial | |||
4.1 | Verbrauchsmaterial | Nach Verbrauch |
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