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Schutzkonzept

Schutzkonzept DLRG Coppenbrügge e.V.

Einleitung:

„Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches und humanitäres Handeln bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs.“ Dieser Satz aus dem Leitbild der DLRG ist für uns im täglichen Umgang miteinander Verpflichtung. In der DLRG arbeiten wir unter anderem ehrenamtlich zusammen im Rettungseinsatz, bilden Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer aus und lehren Kindern, aber auch Jugendlichen und Erwachsenen das sichere Schwimmen. Wir verbringen unsere Freizeit miteinander und es entstehen Kameradschaft und viele Freundschaften. In vielen Bereichen kommt es dabei besonders darauf an, dass wir uns gut verstehen und aufeinander verlassen können. In der Schwimmausbildung kommt es zu direkten Kontakten und zum Teil auch zu körperlicher Nähe. Es bedarf daher besonderer Umsicht im Umgang miteinander und besonders im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, die uns anvertraut sind. Um respektvollen Umgang miteinander von Anfang an zu leben, ist es ein wichtiger Bestandteil unserer Ausbildung, jede Form von Übergriffen oder gar gewalttätigem Verhalten von Anfang an zu unterbinden oder zu erkennen und dann abzustellen. Dazu gehört insbesondere auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sexualisierte Gewalt meint dabei nicht allein eine körperlich gewalttätige Form der Sexualität. Es gibt Vorstufen, die als grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten bezeichnet werden. Das können anzügliche Sprüche sein, herabwürdigende Kommentare, aufdringliche Blicke oder ein psychischer Zwang, der ausgeübt wird. Wir haben deshalb in der DLRG ein Netzwerk von Ansprechpersonen geschaffen, die für euch da sind. Wenn es Situationen gibt, in denen du dich bedrängt fühlst oder in denen dir unwohl ist, dann habe keine Scheu dich an uns zu wenden. Das gilt für jede Art von Übergriffen, ob mit Worten oder durch körperliche Annäherung. Wir sind dafür da in diesen Fällen zuzuhören und einzugreifen.“ (Homepage DLRG LV Niedersachsen)

Dieses Schutzkonzept ist der Übersicht halber vorwiegend in der männlichen Schriftform gehalten. Es richtet sich dennoch an alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer.

1. Grundsatz

1.0.Einleitung

Die DLRG Coppenbrügge e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt, Anerkennung, Wertschätzung und Empathie. Bei Gefährdung des Kindeswohls schauen wir nicht weg und hören zu! Wir beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch in physischer und psychischer Art und stellen uns der Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch zu initiieren. Das Ziel ist es, aktive Betreuer und Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit für den Schutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexualisierter Gewalt ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein. Wir möchten eine „Kultur der Aufmerksamkeit“ fördern, die Übergriffe bereits verhindert, abwendet und aufarbeitet, um künftige Risiken zu minimieren.

1.1. Sexualisierte Gewalt

Alle Kinder haben Bedürfnisse, die für ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind. Im Unterschied zu Erwachsenen verfügen Kinder aber noch nicht über die Fähigkeit, diese Grundbedürfnisse aus eigener Kraft zu erfüllen. Es ist daher die Aufgabe der Eltern und Bezugspersonen, diese durch eine angemessene Begleitung zu gewährleisten.

Vereinfacht gesagt, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Grundbedürfnisse, die Kinder haben, durch Verantwortliche missachtet werden. Sexualisierte Gewalt ist eine Form der Kindeswohlgefährdung.

Sexualisierte Gewalt ist jede Handlung, die an oder vor einem Kind, einem Jugendlichen oder eines Erwachsenen vollzogen wird und beeinflussend, verändernd und/oder schädigend wirkt. Aufgrund des Entwicklungsstandes (körperlicher, psychischer, kognitiver, sprachlicher Unterlegenheit) kann ein Kind/Jugendlicher nicht frei und überlegt zustimmen bzw. diesen Machtmissbrauch ablehnen. Somit geschieht die Handlung immer gegen den Willen des Kindes/Jugendlichen. Die Täter nutzen die Macht und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder Jugendlichen zu befriedigen. Der Begriff sexualisierte Gewalt macht deutlich, dass es sich dabei nicht um eine gewalttätige Form der Sexualität handelt, sondern um Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. (Bange/Deegener, Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim 1996, S. 105)

2. Gefahren für das Wohlergehen

2.1 Risikoanalyse

Risiko-Orte sind die Räume, Ecken oder Angebote, bei denen ein Übergriff oder eine Grenzverletzung auftreten kann. Meistens sind diese Orte unübersichtlich oder schwer einsehbar. In unseren Schwimmbädern sind Toiletten, Duschen, Umkleideräume oder auch im Freibad hinter dem Hallenbad oder hinter Büschen unübersichtliche Orte. Duschen sind in der Regel Gemeinschaftsduschen und geschlechtlich getrennt. Toiletten sind abschließbar und nicht einsehbar. In unseren Kursen für Minis oder auch in den Schwimmkursen sind alle Beteiligten nur leicht bekleidet. Durch die Spiegelung und die Wellenbewegung sind Berührungen unter Wasser nur schwer zu erkennen. Bei Übernachtungen bieten die Zelte, Turnhallen oder Klassenräume eine weitere Gefahrenquelle dar. Oft ist die Unterbringung nicht nach Geschlechtern getrennt. Fotos und Filmaufnahmen werden häufig von Kindern und Jugendlichen in Badekleidung gemacht. Es besteht die Gefahr eines Machtgefüges. Der Ausbilder gibt die Anweisung und die Kinder müssen das Umsetzen und können sich nicht wehren.

2.2 Umgang mit den Risikogebieten

Es wird darauf geachtet, dass die Übernachtung in Räumen und Zelten mit schließbaren Türen erfolgt und nach Geschlechtern getrennt. Nur im absoluten Ausnahmefall erfolgt die Übernachtung in Turnhallen, Schulen oder Klassenräumen, dann stehen aber nach Geschlechtern getrennte Toiletten und Umkleiden zur Verfügung. Weiterhin werden keine Bilder und Daten von Kindern und Jugendlichen ohne das Einverständnis der Eltern an Dritte weitergegeben. Sollten Bilder zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, muss darauf geachtet werden, dass die Kinder und Jugendlichen nahezu vollständig bekleidet sind, nur die Köpfe im Wasser zu sehen sind oder sie von hinten abgebildet werden. 

Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.

Für Veranstaltungen gilt insbesondere:

  • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten, Jugendabenden etc. erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben.
  • Fahrten werden grundsätzlich von mindestens 2 Betreuern, idealerweise einem männlichen und einem weiblichen, begleitet.
  • Die Aufsichtsführung wird durch die Betreuer verantwortungsbewusst geregelt.
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen. 
  • Bei Übernachtungen wird darauf geachtet, dass mindestens 2 Betreuer gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen übernachten.

Für die Schwimmkurse gilt insbesondere:

  • Die Durchführung von Schwimmkursen und Fahrten zu Wettkämpfen erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben.
  • Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  • Niemand wird zu einer Übung gezwungen.
  • Die Übungsleiter beaufsichtigen und unterstützen die Kinder und Jugendlichen beim Duschen grundsätzlich zu zweit (Das Vier-Augen Prinzip).
  • Das Betreten der Sammelumkleideräume durch Betreuer erfolgt generell geschlechtsspezifisch.
  • Die Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden, von wem etc.)

3. Prävention

Um jeglicher Form von Gewalt vorzubeugen, möchten wir die Kinder und Jugendlichen stärken. Ziel dieser Präventionsarbeit ist es, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in sich selbst und in die eigenen Gefühle zu stärken. Grundvoraussetzung dafür, dass Mädchen und Jungen ihre eigene Wahrnehmung verbessern und ihre Lebensfreude erhöhen, ist eine Erziehungshaltung, die auf Selbstbestimmung zielt. Dazu gehört auch das Schaffen einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts und der Toleranz, in der die Bedürfnisse und Grenzen des Gegenübers gewahrt werden.

3.1. Handlungsregeln:

  • Stellung beziehen: Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung, und versichere, in diesem Zusammenhang nicht einschlägig vorbestraft zu sein.
  • Kein Ausnutzen der Rolle als Verantwortliche/r: Ich nutze meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
  • Umgang miteinander: Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen ernst und wahre diese und mache meine Grenzen deutlich. Ich frage bei Körperkontakt nach, was für mein Gegenüber okay ist und was nicht. Ich sage auch, was für mich okay ist und was nicht.
  • Respekt vor der Intimsphäre: Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden. Wir wahren in Umkleiden, Duschen und bei Übernachtungen das 4-Augenprinzip und bieten Geschlechtertrennung soweit möglich an.
  • Grenzüberschreitungen wahrnehmen: Ich greife bei Grenzüberschreitungen von Anderen ein, vertusche nichts und verurteile nicht vorschnell. 
  • Wir begegnen Teilnehmenden auf Augenhöhe und mit Respekt.
  • Wir respektieren ein NEIN.
  • Wir fragen bei Hilfestellungen nach, was für die Teilnehmenden in Ordnung ist und was nicht.
  • Wir bevorzugen keinen einzelnen Teilnehmenden oder beschenken diesen.
  • Wir gehen offen mit Fehlverhalten um und kommunizieren dies ggf. an die Verantwortlichen weiter.

3.2 Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem vom Generalbundesanwalt geführten Verzeichnis, welches alle rechtskräftigen Verurteilungen in der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Im erweiterten Führungszeugnis sind auch Delikte im niederen Strafbereich erfasst. Das dient dem Zweck eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes. Das erweiterte Führungszeugnis muss von allen Mitarbeitern, egal ob hauptberuflich oder ehrenamtlich, vorgelegt werden, die in ihrer ausübenden Tätigkeit mit Kindern in Kontakt treten. Sei es beim Schwimmtraining, bei der Betreuung einer Kinder- und Jugendfreizeit oder beim Wasserrettungsdienst. Dabei muss die Einsichtnahme vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass keine Personen eingesetzt werden, die wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden sind. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs kann jede Person einen Antrag zur Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Dazu muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei Minderjährigen ist auch der Erziehungsberechtigte antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein und muss nach fünf Jahren erneut vorgezeigt werden.

In der DLRG Coppenbrügge e. V. nimmt der 1. oder 2. Vorsitzende die Einsicht in die Führungszeugnisse vor. Zur Beantragung erhält der Mitarbeitende entsprechende Nachweise für die Notwendigkeit und die Befreiung von der Bezahlung. Der Vorsitzende erhält Einsicht in das Dokument und notiert dieses mit Datum im Manager. Das Führungszeugnis verbleibt beim Eigentümer.

3.1 Verhaltenskodex

Zur Prävention gehört für die DLRG Coppenbrügge e. V. das Festlegen von Verhaltensregeln, die allen ausgehändigt werden sollen, die bei uns aktiv mitarbeiten. Der klare Umgang miteinander, angemessene, verständliche und umsetzbare Regeln für ein Miteinander gestalten das Zusammensein und die Zusammenarbeit für alle angenehm und produktiv. Dabei geht es nicht darum, möglichst alle denkbaren Situationen und Eventualitäten zu regeln, sondern möglichst klare und nachvollziehbare Grundsätze zu schaffen. Der Vorstand ist bei Grenzverletzungen in der Pflicht, Entscheidungen (bis hin zur Entbindung von Tätigkeiten) zu treffen.

Der Verhaltenskodex bietet die Möglichkeit, alle Regeln, für den Umgang einzuhaltende Werte und vieles mehr schriftlich festzuhalten.

Der Verhaltenskodex der DLRG Coppenbrügge e.V. ist diesem Konzept als Anlage beigefügt.

4. Einbindung von Kindern und Jugendlichen

Alle Kinder und Jugendlichen müssen über die Schutzvereinbarung altersgerecht informiert werden. Kinder und Jugendliche setzen sich eher für ihre Rechte und persönlichen Interessen und Werte ein, wenn sie das Gefühl haben, ernst genommen zu werden und dass ihre Meinungen auch in der Umsetzung berücksichtigt werden.

5. Einbindung der Eltern

Den Eltern ist das gesamte Schutzkonzept vorzustellen, insbesondere die Informationen für ihre Kinder, die Schutzvereinbarung, die Vertrauensperson und die Fachstellen und auch, was die Eltern dazu beitragen können und sollen. Durch Elternveranstaltungen, Elternabende oder ein Merkblatt zur Thematik können notwendiges Hintergrundwissen und Informationen vermittelt werden (zum Beispiel vor größeren Veranstaltungen, wie Zeltlager).

6. Beschwerdemöglichkeiten

Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen haben die Möglichkeit, sich bei ihrer Gliederung oder der Ebenen darüber bei einer Beschwerde, einem Verdacht oder einem konkreten Fall entweder an eine Vertrauensperson zu wenden oder sich bei den Ansprechpersonen melden. Wenden sich Vertrauenspersonen an die Ansprechpersonen, können die sich beraten lassen. Wird der Gesprächsgegenstand direkt bei den Ansprechpersonen gemeldet, kann das Anliegen gleich aufgenommen und bearbeiten werden.

6.1 Vertrauensperson und Ansprechperson

Für die DLRG Coppenbrügge e. V. sind zunächst grundsätzlich alle Trainer, Betreuer, Vorstand und Jugendvorstand Vertrauenspersonen und Ansprechpersonen. Jeder Hilfesuchender hat so die Möglichkeit, sich die Person aussuchen zu können, an die er sich wendet.

Vertrauensperson kann jede Person werden. Sie genießt ein besonderes Vertrauensverhältnis der Betroffenen und Beteiligten, die auch Sicherheit ausstrahlt und das Anliegen ernst nimmt. Vertrauenspersonen müssen keine Fachexpertise haben, können und sollen sich an den Vorstand   zur weiteren Beratung wenden.

In einem konkreten Verdachtsfall informiert die Vertrauensperson den/die beiden Vorsitzenden, diese leiten die weiteren notwendigen Schritte ein, bzw. bilden mit hinzugezogenen Personen ein Krisenteam.Unterstützung bekommen die Personen bei Ansprechpartnern auf Bezirks- oder Landesebene, diese können der jeweiligen Homepage entnommen werden oder auch beim Kinderschutzbund im Landkreis Hameln-Pyrmont. 

6.2  Krisenteam

Das Krisen- oder auch Interventionsteam besteht immer aus den Vorsitzenden und ggf. weiteren Vertretern aus dem Vorstand. Die Vertrauensperson sollte ebenfalls dazu gehören. Das Krisen- oder auch Interventionsteam kann sich weitere Hilfen bspw. bei Fachberatungsstellen einholen, sich ebenfalls dort beraten lassen und gibt Rückmeldung zur Vertrauensperson über den aktuellen Stand.

Aufgaben des Krisenteams:  

  • Koordination der Präventionsmaßnahmen im Verein
  • Gespräch mit den Beteiligten und Betroffenen führen – Einleiten von gezielten Schritten zu Interventionsmaßnahmen im Falle eines Verdachts oder einer Beschwerde
  • Ggf. hinzuziehen externer Beratungsstellen, Jugendamt und Polizei
  • Ggf. hinzuziehen übergeordneter Ansprechperson des Landesverbandes
  • Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht
  • Rückmeldung an die Beteiligten und Betroffenen
  • Ggf. Mitteilung an das Jugendamt (diese erfolgt ausschließlich über den/die Vorsitzenden)  

6.Evaluation und Reflexion 

Über Verdachtsmomente, konkrete Fällen und Beschwerden tauschen sich die Gliederungsverantwortlichen regelmäßig aus. Dadurch, dass jeder Handlungsschritt im Krisenteam besprochen und diskutiert wird, findet in jedem Schritt eine Reflexion statt, da nach jedem Schritt die Situation neu bewertet wird.

7. Notfallplan

7.1 Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden. Dafür ist eine klare Haltung vorausgesetzt, die aus der Offenheit gegenüber diesem Thema, einer allgemeinen Wachsamkeit und Ehrlichkeit besteht, auch wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht.

7.2 Notfallregelung (was tue ich bei einer Beobachtung bzw. wenn ich angesprochen werde)

1. Ruhe bewahren

den Betroffenen, der Hilfe sucht (Kind/Jugendlicher/Eltern/Betreuer), ernst nehmen zuhören

keine Bestätigung oder Verneinung des Sachverhaltes / keine Gegenüberstellungen o.ä.

Gib die Zusage, dass der Vorfall aufgenommen wird und sich das Schutzteam darum  kümmert.   (Mehr kann vor Ort nicht versprochen und gehalten werden.)

2. Hilfe holen

Kein blinder Aktionismus! Überhastetes Eingreifen schadet meist!

  • Sachverhalt und Beteiligte mit Datum und Uhrzeit dokumentieren

das Schutzteam umfassend informieren

Ausnahme: bei Gefahr in Verzug sofort die Polizei unter der Notrufnummer „110“ hinzuziehen, nach Möglichkeit sollte auch hier zuerst der Vorstand informiert werden und dieser tätigt den Notruf.

Das Schutzteam regelt dann alle weiteren Schritte

  1. Gespräche mit den Beteiligten / Betroffenen
  2. Ggf. hinzuziehen externer Beratungsstellen / Polizei
  3. Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht
  4. Rückmeldung an die Beteiligten / Betroffenen
  5. Ggf. informieren des Haupt- und Jugendvorstandes
  6. Ggf. Mitteilung an das Jugendamt

7.3 Dokumentation

Über jede Maßnahme im Falle eines Verdachts oder eine Beschwerde ist eine Dokumentation in lesbarer handschriftlicher Form zu fertigen. Diese müssen die Punkte Datum und ggf. Uhrzeit beinhalten, die Situation während der Beobachtung und wie es Dir als Ansprechperson angetragen wurde und welche Beobachtungen und Originaltöne du gehört hast. Diese Dokumentation ist datenschutzsicher aufzubewahren.

7.4 Meldekette

In der Meldekette wird die Reihenfolge der Meldung eines Verdachtes, eines konkreten Falls oder einer Beschwerde zur Entscheidungsebene festgelegt. Sie erspart dann viel Zeit, Leerläufe und Kompetenzstreitigkeiten. Folgende Meldekette sollte eingehalten werden:

  1. Vertrauensperson
  2. Krisenteam 
  3. Vorstand 
  4. Kinderschutzbund
  5. Jugendamt

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